Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann bis 29. Februar 2024 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Sercicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.

Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss im vergangenen Jahr auf 340 Euro verdoppelt. Diese Maßnahme wird auch in diesem Jahr bestehen bleiben und sichert damit wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte.

Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben.

Diese betragen:

  • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.392 Euro,
  • Haushaltsgemeinschaften 2.088 Euro,
  • sowie 418 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes

Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer
0800/20 10 10
zur Verfügung.

Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes kann bis 30.11.2023 auch um den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes angesucht werden.