Die SPÖ hat Regierungsverantwortung übernommen, um Österreich wieder auf Kurs zu bringen.
Genau das tun wir – mit konsequenter Arbeit für Land und Leute: Wir sanieren das Budget sozial gerecht, bekämpfen die Teuerung effektiv und investieren in Beschäftigung, Gesundheit und Bildung. Immer mit dem klaren Ziel vor Augen: Österreich gerechter und das Leben der Menschen leichter zu machen. Wir konnten viele wichtige Reformen durchsetzen, die 2026 in Kraft treten und das Leben der Menschen besser machen. Damit sorgen wir für einen guten Start ins neue Jahr!
Die SPÖ in der Regierung arbeitet seit Tag 1 konsequent für ein leistbares Leben und wirtschaftlichen Aufschwung in Österreich. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern ÖVP und NEOS haben wir 2025 in 50 Ministerräten über 450 Maßnahmen für Österreich erarbeitet und im Nationalrat über 100 Beschlüsse für eine gute Zukunft für alle gefasst. Dabei ist klar: Die SPÖ in der Regierung macht den Unterschied.
Wir sind der Motor für rot-weiß-rote Reformen zum Wohl der Menschen: Mit dem Mietpreis-Stopp 2025 haben wir Wohnen leistbarer gemacht. Für günstigere Energie haben wir die Elektrizitätsabgabe gesenkt und den Strom-Sozialtarif beschlossen. Und auch bei den Lebensmittelpreisen haben wir eingegriffen und gehen gegen Schummeleien und Mogelpackungen vor.
Weiters haben wir durch die Erhöhung der Bankenabgabe und Beiträge von Energiekonzernen dafür gesorgt, dass breite Schultern mehr beitragen. Und durch die massive Verschärfung des Waffenrechts haben wir unser Land sicherer gemacht.
Zahlreiche Verbesserungen mit klarer sozialdemokratischer Handschrift treten 2026 in Kraft: Von der Mietpreisbremse über den Gesundheitsreformfonds für eine bessere öffentliche Gesundheitsversorgung, den Arzneimittelkostendeckel und die Schwerarbeitspension für Pflegekräfte bis zur Beschäftigungsaktion 55Plus – wir schaffen Chancen und Zuversicht.
Für eine gute Zukunft und ein erfolgreiches Jahr 2026.
Mietenpaket für leistbares Wohnen tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft: Auf den Mietpreis-Stopp im regulierten Bereich, von dem bereits 2,7 Mio. Mieter*innen profitieren, folgt ein Mietpreis-Deckel für die kommenden Jahre: 2026 dürfen die Mieten im Altbau und Gemeindebau um nur max. 1 Prozent erhöht werden, 2027 um nur max. 2 Prozent. Erstmals in der Geschichte wird auch im unregulierten Bereich („private Mieten“) eine Mietpreisbremse eingeführt – Mietpreisexplosionen wie in den vergangenen Jahren sind dadurch nicht mehr möglich. Die Mindestbefristung von Mietverträgen wird von drei auf fünf Jahre erhöht – das bringt mehr Sicherheit und erspart Umzugskosten.
Senkung der Elektrizitätsabgabe entlastet Haushalte und Betriebe: Ab 1. Jänner 2026 wird die Verbrauchsabgabe auf elektrischen Strom von 1,5 Cent/kWh auf 0,1 Cent für Haushalte und 0,82 Cent für Unternehmen gesenkt.
Strompreis-Runter-Pflicht: Sinken die Strompreise im Großhandel, müssen die Energieversorger die Preise für die Kund*innen binnen 6 Monaten senken. Außerdem werden öffentliche Energieversorger dem Gemeinwohl verpflichtet. Sie müssen die Leistbarkeit als zentrales Prinzip festschreiben. Gewinne sind künftig nur erlaubt, wenn die Preise leistbar sind.
Strom-Sozialtarif für 300.00 Haushalte: Ab 1. April 2026 wird der Netto-Strompreis für rund 600.000 Menschen auf 6 Cent pro kWh gedeckelt (aktuell liegt er vielerorts bei 15 Cent). Davon profitieren u.a. Mindestpensionist*innen, die eine Ausgleichszulage beziehen, mittellose Pflegebedürftige und Arbeitslose mit besonders niedrigem Einkommen. Sie sparen sich so rund 300 Euro pro Jahr. Die Kosten dafür tragen die Energieunternehmen.
Günstigere Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel: Tampons, Binden, Kondome oder andere Verhütungsmittel sind kein Luxus, sondern Notwendigkeiten. Um diese Produkte leistbarer zu machen, wird die Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel ab 1. Jänner 2026 gestrichen.
Mehr Frauen in Aufsichtsräten: Women on Boards-Richtlinie tritt in Kraft Der Frauenanteil in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen soll auf 40 Prozent erhöht werden. Damit soll die Vertretung von Männern und Frauen in der Unternehmensführung ausgewogener werden – für mehr Gleichstellung und mehr wirtschaftlichen Erfolg. Im Juni 2026 tritt die Regelung in Kraft.
Verbesserungen für freie Dienstnehmer*innen: Ab 1. Jänner 2026 können Kollektivverträge auch für freie Dienstnehmer*innen angewendet bzw. abgeschlossen werden. Das bringt auch für diese Beschäftigten einheitliche Mindeststandards. Für ab 1. Jänner 2026 neu abgeschlossene freie Dienstverträge gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (6 Wochen nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr).
Weiterbildungszeit ab 1. Jänner 2026: Die Weiterbildungszeit schafft Möglichkeiten zur Weiterbildung insbesondere für weniger qualifizierte Beschäftigte, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Um die Teilnahme zu erleichtern, wurde der Mindestbetrag der Unterstützung erhöht (fast verdreifacht).
Besserer Hitzeschutz für Arbeiten im Freien: Arbeitgeber müssen für Arbeiten im Freien – wie auf Baustellen, wo Arbeitnehmer*innen Hitze besonders ausgesetzt sind –, einen „Hitzeschutzplan“ (z.B. Reduzierung der Arbeitsschwere, Verlagerung der Arbeitszeit) umsetzen (bei Hitzewarnung mindestens der Stufe 2). Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
Mehr Chancen für ältere Arbeitnehmer*innen mit der Aktion 55Plus: Ältere langzeitarbeitslose Personen bekommen ab dem 1. Jänner 2026 durch die „Aktion 55Plus“ ein Angebot für existenzsichernde, gesellschaftlich sinnvolle Beschäftigung wie z.B. Senior*innentaxis am Land.
Gesundheitsreformfonds – 500 Mio. Euro für bessere Gesundheitsversorgung: Ab 1. Jänner 2026 stehen jährlich 500 Mio. Euro für die Modernisierung des Gesundheitssystems und eine bessere Versorgung zur Verfügung. Die Schwerpunkte: Das Erfolgsmodell der Primärversorgungseinheiten – heißt: wohnortnahe Versorgung besonders in ländlichen Regionen, längere Öffnungszeiten und multiprofessionelle Teams – wird weiter ausgebaut und die Prävention wird gestärkt.
Günstigere Medikamente durch Arzneimittelkostendeckel und Einfrieren der Rezeptgebühr: Um besonders von Arzneimittelkosten betroffene Menschen wie Pensionist*innen und chronisch Kranke zu entlasten, wird die Kostenobergrenze für eine Rezeptgebührenbefreiung ab 1. Jänner 2026 noch schneller erreicht: Es werden alle Arzneimittel erfasst, auch jene, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, und der Schwellenwert für das Erreichen der Gebührenbefreiung sinkt ab 2027 schrittweise auf 1,5 Prozent des Jahresnettoeinkommens. Zudem wird die Rezeptgebühr im Jahr 2026 mit dem Wert von 2025 (7,55 Euro) eingefroren.
Verlängerung kostenlose HPV-Impfung: Wer bis Ende 2025 die erste HPV-Impfung erhalten hat (Personen zwischen dem 21. und 30. Geburtstag), bekommt die zweite Teilimpfung bis 30. Juni 2026 kostenlos. Zudem bekommen über 60-Jährige und Risikogruppen Gürtelrose- und Pneumokokkenimpfungen kostenlos.
Pflege ist Schwerarbeit: Mit 1. Jänner 2026 werden Pflegekräfte in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen. Diese Reform bringt mehr Fairness und die Möglichkeit für diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz, in Schwerarbeitspension zu gehen. Auch Teilzeitkräfte profitieren ab 50 Prozent Beschäftigungsausmaß.
Pflegegeld wird valorisiert: Die jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes wird trotz der notwendigen Budgetsanierungsmaßnahmen weiter fortgeführt.
Kampf gegen Steuerbetrug: Mit dem Betrugsbekämpfungspaket werden Steuer- und Abgabenbetrug erschwert und Steuerschlupflöcher geschlossen. Das Paket enthält eine Fülle von Maßnahmen, die Österreich gerechter machen und 2026 Mehreinnahmen in der Höhe von 270 Millionen Euro bringen sollen – bis 2029 insgesamt 1,4 Mrd. Euro. Abgeschafft wird etwa der Vorsteuerabzug bei Vermietung von Luxusimmobilien (Schluss mit dem „System Benko“), die Bargeldannahme in Finanzämtern wird auf 10.000 Euro begrenzt, um Schwarzgeld und Geldwäsche zu unterbinden, und die Geltendmachung zu hoher Verluste wird strafbar.
Sozial ausgewogene Budgetsanierung durch Beiträge von Banken, Energiekonzernen & Co: Breite Schultern tragen mehr zur Sanierung des Budgets bei – wir haben dazu bereits für 2025 Beiträge von Banken, Energiekonzernen und Immobilienunternehmen eingehoben. Das kommt durch Beiträge der breiten Schultern für Budget 2026 rein: 500 Mio. Euro Bankenabgabe, 200 Mio. Euro von Energiekonzernen und 30 Mio. Euro aus Steuerzuschlägen für Gewinne aus Umwidmungsverkäufen. Die höhere Besteuerung von Glücksspielunternehmen bringt ab 2026 rund 71 Mio. Euro, die effektivere Besteuerung großer Immobiliendeals 100 Mio. Euro und die Anhebung der Stiftungssteuern 33 Mio. Euro.
Spitzensteuersatz wird verlängert: Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommensteile, die über einer Million Euro liegen, wird um vier weitere Jahre verlängert und bringt ab 2026 rund 50 Mio. Euro.
Pendlereuro wird erhöht: Mit 1. Jänner 2026 wird der Pendlereuro sechs statt bisher zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betragen, wenn die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat.
Aliquotierung der Pensionsanpassung wird abgeschafft: Wie hoch die erste Pensionsanpassung ausfällt, entschied bisher das Monat, in dem man die Pension antrat – je später im Jahr, desto geringer die Anpassung. Mit der Neuregelung ab 2026 wird die Pensionsanpassung im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt einheitlich mit 50 Prozent des Betrages erhöht, der sich bei Anwendung der Pensionsanpassung ergeben würde.
Die Teilpension kommt: Ab 1. Jänner 2026 gilt: Wer Anspruch auf eine Pension hat, hat auch Anspruch auf eine Teilpension. Dafür muss die wöchentliche Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent reduziert werden. Für die reduzierten Wochenstunden erhalten Beschäftigte weiterhin ihr Einkommen, für den anderen Teil wird ein Teil der Pension ausbezahlt. Arbeitnehmer*innen zahlen so weiterhin auf ihr Pensionskonto ein und bekommen später, wenn sie ganz in Pension gehen, eine höhere Pension.
Aus für Abzocke mit Besitzstörungsklagen ab 1. Jänner 2026: Kurz falsch geparkt oder gewendet, schon erhalten Autofahrer*innen ein Anwaltsschreiben mit Zahlungsaufforderungen über mehrere hundert Euro. Diese Parkplatzabzocke ist ab 2026 nicht mehr profitabel, weil der Anwaltstarif auf 100 Euro gesenkt wird. Die Gerichtsgebühren werden in bestimmten Fällen halbiert. Der Instanzenzug bei KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten wird bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht.
Die Förderung für den Heizkesseltausch kommt zurück: Ab 2026 gibt es wieder Förderungen für den Heizkesseltausch. Bis 2030 stellt die Regierung jährlich rund 360 Mio. Euro dafür bereit. Insgesamt fließen 1,8 Mrd. Euro in klimafitte Heizungen.
Klimacheck für neue Gesetze: Damit neue Gesetze die Klimakrise nicht weiter verschärfen, gibt es ab 2026 verpflichtende Klimachecks. Jedes Vorhaben, das ein Ministerium verlässt, wird auf seine Klimaauswirkungen geprüft und transparent gemacht.
Tägliche Bewegungseinheit: Mehr Bewegung, mehr Spaß, besseres Lernen: Die tägliche Bewegungseinheit für Kinder in Kindergärten und Schulen wird ausgebaut. Das Budget wird um 10 Prozent erhöht, das sind rund 1,5 Mio. Euro.
Chancenbonus – mehr Geld für 400 Schulen: Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es mehr Geld für Volks- und Mittelschulen, die besonders gefordert sind. Den Schulen werden jährlich 65 Mio. Euro zusätzlich für mehr Personal – von Lehrer*innen bis Schulpsycholog*innen – zur Verfügung gestellt, um mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder zu schaffen.
Neue Deutschförderung bringt bessere Unterstützung für Kinder: In Zukunft können Schulen selbst entscheiden, wie sie die Deutschförderung für die Kinder an ihrem Standort gestalten (Umsetzung stufenweise ab Schuljahr 2026/27). Außerordentliche Schüler*innen sollen verstärkt gemeinsam mit ordentlichen Schüler*innen unterrichtet werden, um besser Deutsch lernen zu können.
Höhere Studienbeihilfe: Ab September 2026 steigt die Studienbeihilfe um 2,7 Prozent, auch die Zuverdienstgrenze wird um 2,7 Prozent angehoben.
Start des neuen Psychotherapie-Masterstudiums: Im Wintersemester 2026/27 startet das neue Masterstudium Psychotherapie mit insgesamt 500 Studienplätzen.