Kostenzuschüsse von 200 Euro erleichtern die Heizsaison

Stadt Leoben sorgt für warme Wohnungen

(Leoben, 21.09.2023)

Der Sozialhilfeverband Leoben führt auch im heurigen Winter wieder eine Brennstoffaktion mit Zuschüssen in Höhe von 120 Euro pro Haushalt durch. Zusätzliche Erleichterung verschafft eine Förderung der Stadt Leoben in Höhe von 80 Euro.

„Ich freue mich sehr, unseren Bürgerinnen und Bürgern mit der Brennstoffaktion sowie der Förderung durch die Stadt Leoben in finanziell angespannten Zeiten unter die Arme greifen zu können. Leoben soll ein angenehmer und leistbarer Ort zum Wohnen bleiben und mit diesen Aktionen ist ein Schritt in die richtige Richtung getan“, befürwortet Bürgermeister Kurt Wallner die Zahlungen.

Den Zuschuss des Sozialhilfeverbandes Leoben erhalten Personen bzw. Familien, deren Einkommen nach Abzug der Miete (ohne Heizkosten und Strom) und Anrechnung einer eventuellen Mietzinsbeihilfe oder Wohnungsunterstützung, folgende Richtwerte nicht übersteigt:

  • Für 1-Personen-Haushalte (Ausgleichszulagenrichtsatz): 1.110,26 Euro
  • Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 1.751,56 Euro
  • Erhöhung für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug: 221,26 Euro
    (SUG- Richtsatz 21 Prozent von 1.053,64 Euro für ein Kind)

Auch Eigenheimbesitzer:innen, deren Einkommen nach Abzug eines Pauschalbetrags in Höhe von 150 Euro, unter den genannten Richtwerten liegt, kommen in den Genuss der Aktion. Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezüge (Sonderzahlungen) sowie Familienbeihilfe und Pflegegeld nicht anzurechnen. Personen, die in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, sind von der Aktion ausgenommen.

Um die Förderung für die Winterheizperiode 2023/24 zu beantragen, werden alle Betroffenen gebeten, entsprechend der unten genannten alphabetischen Reihung der Nachnamen in das Referat Soziales, Familie & Frauen, 1. Stock, Zimmer 114/115/116 im Rathaus der Stadt Leoben zu kommen. Anträge werden von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr entgegengenommen.

Um eine schnelle Abwicklung der Anträge zu gewährleisten, wird ersucht, nur in der zutreffenden Woche ein Ansuchen zu stellen:

  • 2. Oktober bis 6.Oktober 2023: A-E
  • 9. Oktober bis 13.Oktober 2023: F-J
  • 16. Oktober bis 20. Oktober 2023: K-N
  • 23. Oktober bis 27. Oktober 2023: O-S
  • 30. Oktober bis 03. November 2023: T-Z

Folgende Dokumente von allen im Haushalt lebenden Personen sind in Kopie mitzubringen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Meldezettel
  • Mietzinsbescheid
  • Nachweis des Bezugs der Wohn- oder Mietzinsbeihilfe
  • Unterhalt/ Alimente
  • Einkommensnachweis (auch ausländische Personen)

Für den Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben sind ausschließlich LE- Sozialcard Besitzer:innen berechtigt.
Falls Sie Fragen haben oder noch nicht über eine LE- Sozialcard verfügen, wenden Sie sich bitte an das Referat Soziales, Familie & Frauen unter der Telefonnummer 03842/40 62 – 353. Besitzer einer gültigen LE- Sozialcard (Gültigkeit für das Jahr 2023/2024) wird der Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben in Höhe von 80 Euro automatisch auf das angegebene Konto überwiesen.