Stellungnahme der LE HOLDING
In den vergangenen Tagen wurde medial und politisch über eine Prämienzahlung an den Geschäftsführer der Leoben Holding GmbH diskutiert.
Dazu stellt die Leoben Holding GmbH Folgendes klar:
Die Entscheidung über die Auszahlung einer einmaligen Prämie wurde ordnungsgemäß dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts in seiner heutigen Sitzung der Auszahlung einer erfolgs- und leistungsbezogenen Prämie zugestimmt. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten.

Die Prämie würdigt besondere wirtschaftliche Erfolge der Leoben Holding GmbH in den vergangenen drei Jahren, für die der Geschäftsführer maßgeblich mitverantwortlich war. Diese Erfolge haben das Ergebnis und das Vermögen der Gesellschaft deutlich verbessert. Dazu zählen insbesondere:
- die positive Weiterentwicklung des Dienstleistungszentrums Leoben (DLZ) mit einer nahezu vollständigen Vermietung,
- die nachhaltige Absicherung langfristiger Mieteinnahmen,
- der für die Leoben Holding als Gesellschafter und wirtschaftlichen Eigentümer sehr erfolgreiche Verkauf des Gewerbezentrums Leoben.
Wesentlich ist, dass die Prämie ausschließlich erfolgsabhängig beansprucht und gewährt wurde. Sie wird vollständig aus einer Leistungsvergütung finanziert, welche die Leoben Holding vom Mehrheitseigentümer des DLZ erhalten hat. Diese Bonusvergütung wurde aufgrund der erfolgreichen Vermietung des DLZ ausbezahlt, die durch die Vermittlung des Geschäftsführers nahezu vollständig erreicht wurde.
Unter anderem konnte dort ein Primärversorgungszentrum in zentrumsnaher Lage etabliert werden.
Ein Teil dieser Bonusvergütung wird nun als Anerkennung für das außergewöhnliche Engagement des Geschäftsführers ausbezahlt. Die Höhe der Bruttoprämie beträgt weniger als ein Prozent des Verkaufspreises des Gewerbezentrums Leoben und liegt damit deutlich unter üblichen Maklerprovisionen. Mit der Prämie sollen sämtliche außerordentlichen Erfolge der letzten drei Jahre abgegolten werden.
Die Prämie steht in keinem Zusammenhang mit Leistungen oder Budgetmitteln der Stadt Leoben für ihre Bürgerinnen und Bürger. Eine Verknüpfung mit Themen wie Schulstartgeld, Eishalle oder Gemeindewohnungen ist daher sachlich falsch, irreführend und unzutreffend.
Informationen sind entgegen den gesetzlichen Bestimmungen an die Öffentlichkeit gelangt. Daher sieht sich die Leoben Holding GmbH veranlasst, die Entscheidungsgrundlagen des Aufsichtsrates transparent offenzulegen. Die Prämienzahlung erfolgte ausschließlich leistungsbezogen und erfolgsabhängig.
Entgegenstehende Behauptungen, die auf unrichtigen oder aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen beruhen, werden entschieden zurückgewiesen.
