Auszahlung der Heizkostenzuschüsse

Heizkostenzuschüsse werden in Leoben ab dem 26. Februar ausgezahlt

 

(Leoben, 15.02.2024)
Menschen, die in Leoben ihren Hauptwohnsitz haben, konnten für die Heizperiode 2023/2024 um unterschiedliche Zuschüsse zum Heizen ansuchen: Einerseits um den Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben, der sich auf 80 Euro beläuft, andererseits um den Zuschuss des Sozialhilfeverbandes in der Höhe von 120 Euro.
Die Auszahlungen in Form von Kontoüberweisungen beginnen für beide Arten ab Montag, den 26.2.2024.

„Niemand soll im Winter frieren müssen. Mit den Heizkostenzuschüssen sollen bedürftige Menschen unterstützt werden, sich leichter ein warmes Zuhause leisten zu können“, sagt Bürgermeister Kurt Wallner.

Jene Personen, die kein Konto haben, können die Zuschüsse in der Zeit von 26.2. bis 8.3.2024 in der Hauptkassa im Rathaus mit gültigem Lichtbildausweis von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr abholen. Drittpersonen brauchen eine Vollmacht der bezugsberechtigten Person, wenn sie das Geld abholen wollen.

Über die Auszahlung des Heizkostenzuschusses der Stadt Leoben werden alle berechtigten Personen schriftlich informiert.

Der Heizkostenzuschuss des Sozialhilfeverbandes wird ohne vorherige Verständigung automatisch aufs Konto überwiesen. Schriftlich verständigt werden nur jene Personen, die kein Konto haben.

Die Verständigungsschreiben sind bereits auf dem Postweg.