Wichtige Entscheidungen des Leobener Gemeinderates

(Leoben, 26.03.2021).

  • Grundsatzentscheidung für Ausbau der Kinderbetreuung.
  • Rechnungsabschluss 2020
  • Gastgärten-Corona
  • Revision Flächenwidmungsplan
  • Neue Verordnung für Grünanlagen und Spielplätze
  • Aktuelle Öffnung der Spielplätze 2021
  • Neue Friedhofsordnung ermöglicht auch Baumbestattung
  • € 4,3 Mio Investitionen für attraktives Wohnen in Gemeindebauten
  • Massenburg
  • Klimaschutz – Modellregion Leoben
  • Dringlichkeitsanträge

 

Leobener Gemeinderat trifft Grundsatzentscheidung für Ausbau der Kinderbetreuung.

Die Stadt Leoben betreibt an fünf Standorten sechs Kindergärten und vier Kinderkrippen und betreut derzeit insgesamt 450 Kinder.
Die Nachfrage, speziell nach Krippenplätzen, steigt stetig an. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben, beispielsweise der notwendigen Freispielfläche, ist eine bauliche Erweiterung an den bestehenden Standorten nicht möglich. Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auch künftig decken zu können, fasste der Gemeinderat der Stadt Leoben den Beschluss für die Errichtung einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung in Leoben-Mühltal. Vorerst soll ein Objekt für zwei Kinderkrippengruppen und eine Kindergartengruppe auf einer Fläche von 750 m² errichtet werden, wobei die Möglichkeit zur Erweiterung bei Bedarf auf insgesamt sechs Gruppen und 1.500 m² in der Planung berücksichtigt wird. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf € 2,5 Mio. Die Planungen starten im März 2021. Der dafür notwendige finanzielle Aufwand von € 300.000.- wurde beschlossen. Die Eröffnung soll im Herbst 2023 mit Platz für ca. 50 Kinder erfolgen.


Rechnungsabschluss 2020
Der Rechnungsabschluss 2020 der Stadtgemeinde Leoben wurde erstmalig nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 erstellt. „Die Umstellung der kommunalen Mittelplanung- und Bewirtschaftung auf ein nach internationalen doppischen Standards ausgerichtetes Rechnungswesen war eine enorme Herausforderung für die Stadt“, so Bürgermeister Kurt Wallner. Und Finanzreferent Willibald Mautner meint weiter: „Die VRV bringt die österreichischen Städte und Gemeinden ins 21. Jahrhundert, indem die bisherige Einnahmen- und Ausgabenrechnung durch die 3-Phasen Buchhaltung/Integrierter 3 Komponenten Haushalt ersetzt wird. Diese kommt der doppelten Buchhaltung in der Privatwirtschaft sehr nahe und ermöglicht einen erweiterten betriebswirtschaftlichen Zugang zu den öffentlichen Zahlen und zu noch mehr Transparenz“.

Finanzierungsrechnung
Der stark verbesserte positive Saldo der operativen Gebarung/operativer Cash-Flow (Einzahlungen minus Auszahlungen) in Höhe von € 7,506 Mio (+ € 4,059 Mio im Nachtragsvoranschlag 2020) ist auf kurzfristig realisierte Einsparungspotentiale (+ € 2,1 Mio), höhere Steuereinnahmen (€ 0,6 Mio) sowie zeitliche Verschiebungseffekte (€ 0,8 Mio) zurückzuführen. Damit wurde ein um € 3,447 Mio. besseres Ergebnis erzielt.
Der Unterschied in den investiven Ausgaben ist den saisonalen Projektverschiebungen geschuldet, wobei die Finanzierung aller Investitionsprojekte durch Rücklagen und Fremdmittelaufnahmen gedeckt ist.

Ergebnisrechnung
Das erstmals ermittelte Nettoergebnis (Erträge minus Aufwendungen) von – € 3,5 Mio beinhaltet nunmehr auch die Abschreibungen in Höhe von € 8 Mio sowie die Erstdotierungen von Rückstellungen für Jubiläumsgelder und nicht konsumierte Urlaube von € 2,3 Mio.
Das negative Nettoergebnis wird zur Gänze durch vorhandene Rücklagen abgedeckt.

 

Vermögensrechnung
Die erstmalige Vermögensrechnung zeigt eine stabile Bilanzstruktur: Mit 72 % Eigenmittelanteil an der Bilanzsumme (bei 28 % Fremdmittel) und Rücklagen von rund € 90 Mio. Die darin ausgewiesenen Rücklagen in der Höhe von rd. € 24 Mio schaffen beträchtliche Potentiale für nachhaltige, zukunftsorientierte investive Engagements zum Wohle der Stadt Leoben.

„Das Investitionsprogramm 2020 ist Garant für höhere Lebens- und Wohnqualität sowie lokaler/regionaler Wertschöpfung und realisierte Projekte in der Höhe von € 8,3 Mio in den Bereichen Kindergärten, Spielplätze, Sport, Jugend und Senioren (€ 0.9 Mio); Straßen, Brücken, Beleuchtung (€ 1,3 Mio); Abwässer, Müll, Kanal (€ 0,4 Mio); Kommunaler Wohnbau, werterhöhende Sanierung (€ 4,2 Mio); Naherholung, Freizeit (€ 06, Mio); Kongresszentrum neu (€ 1,0 Mio)“, sagt Finanzreferent Willibald Mautner.

„Wir haben stets die Konsolidierung der Stadtfinanzen im Auge, investieren aber bewusst in wichtige Bereiche. Trotzdem werde der Budgetkonsolidierungskurs eingehalten“ so Bürgermeister Kurt Wallner.

 

Die liquiden Mittel haben sich von € 24,887 Mio. um € 4,182 Mio. auf einen Stand von € 29,070 Mio erhöht.

Gastgärten-Corona
Den Gastgartenbetrieben, die dafür öffentlichen Raum in Anspruch nehmen, wird erstmals für die Zeit der von der Bundesregierung verordneten Einschränkungen seitens der Gemeinde keine Nutzungsgebühr vorgeschrieben. Die Grenzen der Nutzflächen werden in Rücksicht auf die einzuhaltenden Abstände seitens der Gemeinde während der Pandemiezeit flexibler gestaltet.

Revision Flächenwidmungsplan
Aufgrund der Änderungen von Gefahrenzonen durch die Wildbach- und Lawinenverbauung wurde eine Teilrevision des Stadtentwicklungskonzepts und Flächenwidmungsplans erforderlich. Gleichzeitig wurden die raumordnungsfachlichen Voraussetzungen für die Siedlungsentwicklung in Leitendorf und Judendorf-Seegraben beschlossen. Nach Fertigstellung des Rückhaltebeckens in Waltenbach ist dadurch auch die geplante Standorterweiterung der Fa. Knapp möglich.

Auf einer Fläche im Bereich der ehemaligen Deponie Silbergraben/Seegraben wird durch die voestalpine eine weitere Photovoltaikanlage errichtet werden.
Die entsprechende Änderung in der Raumordnung wurde mit einer Rückbauverpflichtung bei einer eventuellen Stilllegung vom Gemeinderat genehmigt.

Neue Verordnung für Grünanlagen und Spielplätze
Da die Verordnung für Parkanlagen, Kinderspielplätze und öffentliche Grünflächen nicht mehr zeitgemäß war, wurde diese einer Adaptierung unterzogen. So durften beispielsweise Kinderspielplätze bisher nur bis zum 12. Lebensjahr benutzt werden; nunmehr ist auch Teenagern bis 18 Jahren gestattet, diese zu benützen. Künftig wird auch eine zeitlich flexible Nutzung der Spielplätze– unabhängig von der Jahreszeit – möglich sein. Dies gilt insbesondere in der Übergangszeit von Herbst auf Winter und Winter auf Frühling.

Kinderspielplätze und darauf befindliche Spielgeräte dürfen jedoch bei Bedingungen, welche deren gefahrlose Benützung beeinträchtigen können, wie insbesondere die Schneelage, Glatteis oder gefrorenem Boden, nicht benützt werden. Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit der Kinder. Eine derartige Sperre wird mittels Hinweistafel bzw. Absperrungskette durch die Stadtgemeinde Leoben rechtzeitig kundgemacht. Bei allen anderen Bedingungen kann eine jederzeitige Nutzung erfolgen.

Aktuelle Öffnung der Spielplätze 2021
Die Stadtgemeinde Leoben betreut 24 Spielplätze auf denen sich 200 Spielgeräte – 120 davon ausgestattet mit Fallschutz – befinden. Die Stadt haftet für die Plätze und Geräte.

Auf Grund der günstigen Wetterlage können ab sofort die Spielplätze Am Glacis, Salzlände, Mareckkai, Fichtlplatz, Lorberaustraße, Pestalozzipark, Wohnen Morgen, Parkhof, Schießstattgasse, Pebalstraße 29, Etschmayerstraße 18 bis 24 und Fröbelgasse 4-16 benutzt werden. Alle anderen Spielplätze werden – sofern es das Wetter zulässt – ab 29. März geöffnet.

Neue Friedhofsordnung ermöglicht auch Baumbestattung
Die Höhe der Friedhofsgebühren wurde letztmalig im Jahre 2013 angepasst. Indexbedingt musste eine Anpassung beschlossen werden.
So kostet bspw. ein Urnengrab für zwei Urnen für zehn Jahre nunmehr € 140.- (bisher € 120.-) und ein Familiengrab für zwei Personen für zehn Jahre € 450.- (bisher € 390.-).

Zusätzlich zu den bestehenden Bestattungsformen (Erdgräber, Grüfte, Urnen) gibt es nunmehr auch die Möglichkeit der Baumbestattung.
Grabstelle am Familienbaum (vier Urnen € 970.- für zehn Jahre);
Grabstelle am Gemeinschaftsbaum (eine Urne, € 400.- für zehn Jahre).

Im Detail geregelt werden u.a. auch Erwerb, Übertragung, Dauer, Erneuerung und Erlöschen des Benützungsrechtes sowie Grabstätten Gestaltung und Verhalten auf Friedhöfen.

 

€ 4,3 Mio Investitionen für attraktives Wohnen in Gemeindebauten

Die thermische Sanierung der gemeindeeignen Wohnobjekte in Leoben-Judendorf wird mit dem Objekt Salzlände 25 fortgesetzt. Auch Balkone sollen, wenn vom Mieter gewünscht, mit einer Verglasung zum Öffnen verkleidet werden. Dafür wurden insgesamt € 1.332.000 beschlossen.
Auch die Sanierung zur Anhebung des Wohnungsstandards bei gemeindeeigenen Wohnungen geht weiter. 2021 werden 60 Wohnungen generalsaniert. Dafür wurden € 2,4 Mio beschlossen. 2020 wurden bereits 47 Wohnungen um € 2,3 Mio. generalsaniert.

Die Abfallsammelplätze der gemeindeeigenen Wohnobjekte in Leoben-Lerchenfeld werden überdacht. 15 der rund 38 im Siedlungsgebiet Leoben-Lerchenfeld betroffenen Müllplätze wurden bereits 2020 um € 263.000 realisiert.
2021 sollen 16 weiter überdacht werden. Dafür wurden € 300.000 beschlossen.

Beim Wohnobjekt Kärntner Straße 28 sowie in der Schönowitzstraße 21 wird auf Wunsch der Mieter zur Verbesserung der Wohnsituation nachträglich ein Lift errichtet. Dafür wurden insgesamt € 321.000 beschlossen. Bereits 2020 wurde in der Peter Tunner-Straße 2 der Lift für den Trauungssaal und das Wohnhaus um € 200.000 realisiert.

Massenburg
Das Dach des Torhauses der aus 13. Jahrhundert stammenden historischen Massenburg ist brüchig geworden und muss erneuert werden. Dafür wurden € 400.000 beschlossen.

Klimaschutz – Modellregion Leoben
Die fünf Gemeinden Leoben, Niklasdorf, Proleb, St. Michael und St. Stefan ob Leoben wollen im Bereich Klimawandel gemeinsam mit konkreten Maßnahmen agieren, um unter veränderten Klimabedingungen zukunftsfähig zu bleiben. Dies soll im Rahmen des Förderprogramms „KLAR! Klimawandel-Anpassungsmodellregion Murraum Leoben“ geschehen. Dafür wurde ein Fördervertrag in der Höhe von € 30. 000 beschlossen, wobei jede Gemeinde 25 Prozent als Eigenmittel aufbringen muss. Für Leoben sind das € 5.503.

Dringlichkeitsanträge
Der Antrag der KPÖ „Ferienbetreuung für schulpflichtige Kinder“ wurde mehrheitlich abgelehnt. Der SPÖ-Antrag „Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und Erfüllung eines sozialen Tarifmodells auch für Kinderkrippenplätze“ wurde einstimmig dem Ausschuss für Kultur, Bildung u. Wissenschaft zugewiesen. Der KPÖ-Antrag „Sozialstaffel für Kinderkrippen“ wurde ebenfalls einstimmig dem Ausschuss für Kultur, Bildung u. Wissenschaft zugewiesen.

Der Antrag der Grünen für eine „Offensive zur Benennung von Straßen nach Frauen“ wurde mehrheitlich beschlossen. Der ebenfalls von den Grünen eingebrachte Antrag „Wintertaugliche Gestaltung von öffentlichen Spielplätzen und Sportanlagen“ wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der von Grünen und FPÖ gemeinsam eingebrachte Antrag „Elektronische Einsicht in die Akten der Gegenstände der Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen“ wurde einstimmig dem Ausschuss für Recht und Finanzen zugewiesen; gemeinsam mit dem Antrag der FPÖ für einen „Papierlosen Gemeinderat“.

Der Antrag der FPÖ „Maßnahmenpaket zur Stärkung der Region Obersteiermark-Ost“ wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ein weiterer SPÖ-Antrag „Resolution: Aktion 40.000 – Förderung für Beschäftigung von Arbeitslosen“ wurde mehrheitlich beschlossen.